Was ist eine Investitionsprämie?
Die Investitionsprämie ist ein Zuschuss
für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige
Neuinvestitionen.[1]
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen iSd §1 UGB, die ihren Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geführt werden.[2] Prinzipiell sind alle Unternehmen aller Größen und aller Branchen anspruchsberechtigt.[3]
Was wird nicht gefördert?
Art und Ausmaß der Förderung
Es handelt sich bei der Investitionsprämie um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses bei den begünstigten Investitionen liegt bei 7 % der Anschaffungskosten. Handelt es sich um begünstigte Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung oder Gesundheit, wird der Zuschuss auf 14 % erhöht.[5]
Als Mindestinvestitionsvolumen pro Antrag sind € 5.000,00 notwendig, um eine Investitionsprämie beantragen zu können. Als Obergrenze für maximal förderfähige Investitionen wurden € 50.000.000,00 pro Unternehmen bzw. pro Konzern festgesetzt.[6]
[1] vgl. https://www.wko.at/service/noe/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderung/Investitionspraemie.html
[2] vgl. https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL.pdf
[3] vgl. https://www2.deloitte.com/at/de/seiten/steuerberatung/artikel/covid-19-investitionspraemie.html
[4] vgl. https://www.wko.at/service/noe/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderung/Investitionspraemie.html
[5] vgl. https://www2.deloitte.com/at/de/seiten/steuerberatung/artikel/covid-19-investitionspraemie.html
[6] vgl. https://www2.deloitte.com/at/de/seiten/steuerberatung/artikel/covid-19-investitionspraemie.html
Diese Webseite wurde mit Jimdo erstellt! Jetzt kostenlos registrieren auf https://de.jimdo.com