Sonderinformationen "Investitionsprämie"

Was ist eine Investitionsprämie?

Die Investitionsprämie ist ein Zuschuss
für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige
Neuinvestitionen.
[1]

 

 



Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen iSd §1 UGB, die ihren Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geführt werden.[2] Prinzipiell sind alle Unternehmen aller Größen und aller Branchen anspruchsberechtigt.[3]

 

Was wird nicht gefördert?

  • klimaschädliche Investitionen
  • Grundstücke
  • Finanzanlagen
  • Unternehmensübernahmen
  • aktivierte Eigenleistungen
  • Investitionen, die vor dem 1. August[4]

Art und Ausmaß der Förderung

Es handelt sich bei der Investitionsprämie um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses bei den begünstigten Investitionen liegt bei 7 % der Anschaffungskosten. Handelt es sich um begünstigte Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung oder Gesundheit, wird der Zuschuss auf 14 % erhöht.[5]

Als Mindestinvestitionsvolumen pro Antrag sind € 5.000,00 notwendig, um eine Investitionsprämie beantragen zu können. Als Obergrenze für maximal förderfähige Investitionen wurden € 50.000.000,00 pro Unternehmen bzw. pro Konzern festgesetzt.[6]


[1] vgl. https://www.wko.at/service/noe/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderung/Investitionspraemie.html

[2] vgl. https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL.pdf

[3] vgl. https://www2.deloitte.com/at/de/seiten/steuerberatung/artikel/covid-19-investitionspraemie.html

[4] vgl. https://www.wko.at/service/noe/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderung/Investitionspraemie.html

[5] vgl. https://www2.deloitte.com/at/de/seiten/steuerberatung/artikel/covid-19-investitionspraemie.html

[6] vgl. https://www2.deloitte.com/at/de/seiten/steuerberatung/artikel/covid-19-investitionspraemie.html